Berufsbild 

Heilpraktiker für Fussheilkunde,

Heilkunde am Fuß, 

-Pflege, 

-Prävention und

-kurative Behandlung,

Viele Menschen unterschätzen die Wichtigkeit ihrer Füße, für ihre berufliche Leistung. An den Füßen kann man lediglich Vorsorgemaßnahmen treffen, wenn sie kaputt sind kann man nur noch lindern, nicht mehr heilen.

Dabei ist dies so einfach:

- Richtige Statik,

- bequemes Schuhwerk, 

- ausreichende Dämpfung, 

Pharmacopola ad Pedis

Podologie ist nichts Neues, sondern ein sehr alter Beruf. Schon Hypokrates sprach vom Podologen. Es hat in Deutschland bis Ende 2003 gedauert, bis es den staatlich geregelten Ausbildungs-/Studienberuf des Podologen gab. Dieser wird mit einem medizinischen Staatsexamen abgeschlossen. Nach erfolgreicher Prüfung darf man nun eine Anerkennung beantragen. Ebenso geht es weiter bei der Führung des Berufes als Heilpraktiker für Fussheilkunde, welche denjenigen ermöglicht, Diagnosen zu stellen und entsprechend seiner Fähigkeiten eigenständig Heilbehandlungen durchführen zu dürfen.

Der Podologe unterliegt dem Podologengesetz und hat Fähigkeiten und Fertigkeiten nach medizinischen Standards erlernt. Er darf somit nach seinem Ausbildungsstand arbeiten und ist über seine Haftpflicht als Heilmittelerbringer, dem Beruf des Podologen versichert. 

Fußpfleger hingegen unterliegen keinen gesetzlichen Bestimmungen und können nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten und unterliegen der Gewerbepflicht, hingegen ist der Podologe und Heilpraktiker für Fussheilkunde ein Freiberufler. 

Sie haben weder erlernte Standards noch müssen Sie eine Prüfung oder Lehrgang absolvieren. Fußpflege ist als Wort nicht geschützt und es darf jeder diese Tätigkeit oder Räumlichkeit so benennen.

Um eine medizinische Leistung anbieten zu können, muss ein medizinisches Staatsexamen erfolgreich abgelegt worden sein.

Eine gebräuchliche, oft verwendete Abkürzung "med. Fußpflege" ist ebenfalls nicht geschützt und kann von jedem verwendet werden. Ausschließlich das med. vor der Person als solches, med. Fußpfleger ist geschützt. Dies sind sehr irreführende Wortspiele und ich empfehle jedem einfach nachzufragen.

Wer zu einer Fußpflege geht, macht dies eigenverantwortlich und ist für Folgen aus der Behandlung auch selbst zuständig.

Podologische Behandlungen sind über den Podologen abgesichert.